Sozialtarif für Strom

Strom

Einkommensschwache Haushalte werden ab April 2026 bei den Energiekosten entlastet. 

Haushalte mit aufrechter Befreiung vom ORF-Beitrag haben Anspruch auf den Sozialtarif für Strom. Für diese Haushalte ist der Energiepreis für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kwh auf 6 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Netzentgelte, Steuern und Abgaben fallen weiterhin zusätzlich an. Die Unterstützungswürdigkeit wird vom OBS (ORF Beitrags Service) überprüft. Die Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.